FAQs

FAQ

// Infos

FAQs – Oft gestellte Fragen

Gibt es noch freie Plätze?

Das lässt sich nur telefonisch klären, bitte ruf uns an. Wenn Du Dich für einen bestimmten Rehatermin hast vormerken lassen, berücksichtige bitte, dass wir Dir den Termin erst dann endgültig bestätigen können, wenn uns die schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Kostenträgers vorliegt.

Nähere Infos dazu kann Dir unser Patientenservice geben (s. Kontakt).

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Wenn Dein Rehaantrag abgelehnt wurde…

Nicht immer genehmigt Deine Krankenkasse oder Dein Rentenversicherungsträger die Reha oder bewilligt die Wunscheinrichtung. Falls das bei Dir so ist, nimm Kontakt mit uns auf – wir helfen gerne weiter (Patientenservice, s. Kontakt).

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Fahrtkosten

Die Nachsorgeklinik Tannheim zahlt grundsätzlich keine Fahrtkosten aus. Bitte reiche die Fahrtkosten-Abrechnung bei Deinem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse/Rentenversicherungsträger) ein.
Falls der Rentenversicherungsträger der Kostenträger ist und ein Reisekostengutschein bei unserer Bewilligung beiliegt, senden wir diesen an Dich weiter. Über diesen Reisekostengutschein kannst Du Deine Zugfahrkarten direkt beim Rentenversicherungsträger anfordern. In den Fällen in denen Dir kein Reisekostengutschein vorliegt, reiche die Fahrkosten-Abrechnung bitte nach Rehaende bei der Rentenversicherung zur Erstattung ein.

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Berufliche Freistellung

Falls Du in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehst, musst Du bei Deinem Arbeitgeber keinen Urlaub beantragen, da Dein Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, Dich für die Dauer der Reha-Maßnahme freizustellen.
Bitte informiere Deinen Arbeitgeber rechtzeitig anhand der Terminbestätigung oder Einladung über den genauen Rehazeitraum.

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Du benötigst eine Begleitperson?

Bei Fragen und Anliegen im Rehaalltag stehen wir Betreuer der Jungen Reha und unsere Krankenschwestern Dir gern zur Seite. Im Ausnahmefall – z.B. wenn Du intensivere Unterstützung bei der Hygiene, beim Anziehen oder bei der Organisation Deines Alltags benötigst – kann eine Begleitperson mit Dir zur Reha anreisen und die 4 Wochen mit Dir hier verbringen. Das kann z.B. Deine Mutter oder Dein Vater sein. Voraussetzung ist, dass die Kostenübernahme für diese Begleitperson durch den Kostenträger gewährleistet ist.
Bitte nimm in solchen Fällen Kontakt zu uns als Betreuerteam Junge Reha auf, denn dies muss vorab mit uns besprochen und individuell entschieden werden. Wichtig: Du musst die Begleitperson beim zuständigen Kostenträger beantragen und die Notwendigkeit hierfür begründen.

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Tannheim im Schwarzwald….

Wir können es nicht oft genug betonen: Die Nachsorgeklinik Tannheim liegt bei Villingen-Schwenningen im Schwarzwald-Baar-Kreis und nicht im Landkreis Biberach in Württemberg! Solltest Du mit der Bahn anreisen, buche bitte ein Ticket zum Bahnhof „Villingen (Schwarzwald)“. Teile uns Deine Ankunftszeit bitte mindestens vier Tage vor Rehabeginn mit – auch wir müssen uns organisieren.

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KONTAKT

Nachsorgeklinik Tannheim gemeinnützige GmbH

Gemeindewaldstraße 75
78052 VS-Tannheim
Telefon: 07705 / 92 00
Fax: 07705 / 92 01 99
IK-Nr. 510 833 461
info@tannheim.de

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